Wissenswertes für euch zu unseren Hüpfburgen

Stornobedingungen

Bis 72h vor Abholtermin ist eine kostenlose Stornierung möglich, danach 50 % der Mietkosten.

Und zusätzlich bieten wir Euch noch unsere Wettergarantie an!


Wettergarantie

Bei Regen oder Sturm bieten wir euch bis zum vereinbarten Abholtermin eine kostenlose Stornomöglichkeit an. Maßgebend ist der Wetterbericht von https://www.wetteronline.de/ am Tag der Abholung. Bei einer Regenwahrscheinlichkeit von größer als 70% oder einer Windstärke über 30 km/h sind die Voraussetzungen für eine kostenlose Stornierung gegeben.

Auf- und Abbau / Lieferung

Wir bieten euch keinen Auf- und Abbauservice an. Ist aber auch nicht notwendig, denn es ist kinderleicht.

Ihr habt noch nie eine Hüpfburg aufgebaut? Keine Angst: der Auf- und Abbau unserer Hüpfburg ist auch für Anfänger innerhalb von 5-15 Minuten leicht möglich. Gern geben wir euch eine Anleitung bei Abholung dazu.

Bei Bedarf liefern wir euch die Hüpfburg gern an den Veranstaltungsort und holen Sie auch wieder ab (kostenpflichtig nach Absprache).

Gebrauchsanweisung

Sicherheits- und Nutzungshinweise

Haftungsausschluss zum Auftrag

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können. Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktions-Mangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung sowie dem Mietausfall im vollen Umfang in Rechnung gestellt.

Beschädigung des Mietobjekt

Kommt es zu Schäden, einem Totalausfall oder der Zerstörung des Mietobjekts, kommt der Mieter für die Instandsetzung oder dem Beschaffungswert sowie einem entsprechendem Mietausfall in vollem Umfang auf. Etwaige Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.